Antragskonferenz zum §6-Antrag 380-kV-Höchstspannungsleitung Pulgar-Vieselbach

380-kV Höchstspannungsleitung Antragsunterlagen

Länderübergreifende Ausbaumaßnahmen von 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen sind im Rahmen einer Bundesfachplanung nach Netzausbaugesetz (NABEG) zu genehmigen. Erster regulärer Beteiligungsschritt für Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit ist die Antragskonferenz. Auf dieser sammelt die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Genehmigungsbehörde Hinweise für den dem Verfahren zu Grunde zu legenden Untersuchungsrahmen.
Im Rahmen der Antragskonferenzen des Vorhabens „Netzverstärkung 380-kV-Freileitung Pulgar-Vieselbach“ am 14.11.2017 und 29.11.2017 präsentierten FUGMANN JANOTTA PARTNER wesentliche Ergebnisse der im Vorfeld erarbeiteten §6-Anträge für die Abschnitte I-III und standen für Fachfragen zur Verfügung.
Die Antragskonferenz zum vierten und letzten Abschnitt des Vorhabens wird am 16.01.2017 in Erfurt stattfinden.
Seit August 2016 bearbeiten FUGMANN JANOTTA PARTNER in Kooperation mit BHF Landschaftsarchitekten Schwerin die Bundesfachplanung für das Projekt im Auftrag von 50Hertz. Geplant ist die Verstärkung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Pulgar bei Leipzig in Sachsen und Vieselbach bei Erfurt in Thüringen.

Weitere Informationen zum Projekt finden sich auf den Seiten des Auftraggebers 50Hertz.