Für die erfolgreiche Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen am Gewässer ist die Verfügbarkeit von Flächen die entscheidende Voraussetzung. Nach den Begradigungen der natürlichen Fließgewässer, unterliegen nun große Teile der Gewässerflurstücke diverser Landnutzung und befinden sich in Realität häufig neben dem heute vorhandenen Gewässer. Vielfach steht die aktuelle Nutzung der Ufergrundstücke einer freien Gewässerentwicklung entgegen. Es besteht erheblicher Flächenbedarf für eine fristgerechte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Zielerreichung muss bis (spätestens) 2027 erfolgen. Diesem Druck unterliegen alle Bundesländer. Das strategische Konzept des Landes Brandenburg verfolgt eine Identifizierung von Schwerpunkträumen mit hoher Umsetzungswahrscheinlichkeit und hohem Handlungsbedarf an Fließgewässern und Klarwasserseen.
Der Zwischenbericht samt Geodaten wurde im November 2013 an das LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) überreicht. In Kooperation mit p2m berlin und Derksen König.