Die Gewinnung von regenerativer Energie aus Photovoltaikanlagen erlebt weiterhin einen Boom. Dies geschieht sowohl im Kleinen als auch im Großen: an Balkonen und Fassaden, auf Dächern sowie in der Landschaft. Für die Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) besteht dabei ein erheblicher Flächenbedarf. Neben Waldgebieten und landwirtschaftlichen Flächen geraten immer öfter auch naturschutzfachlich höherwertige Standorte u. a. auch in Schutzgebieten in den Fokus. Daraus ergeben sich umweltfachlich relevante Themen. Üblicherweise werden die Umweltbelange im Bebauungsplanverfahren bearbeitet, auch ggf. artenschutzrechtliche Probleme sowie die mögliche Betroffenheit des Landschaftsbildes. Im Vergleich zur Windkraft scheinen die Konflikte z. B. mit dem Artenschutz überschaubarer zu sein. Aber ist das korrekt? Kann man die wachsende Inanspruchnahme der Landschaft durch immer größer werdenden Solarparks laufen lassen? Sind Agri- und Biodiversitäts-PV-FFA eine adäquate Lösung? Welche planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten gibt es heute, um auch unter Einbeziehung der geltenden Teilprivilegierung ein ungesteuertes Ausufern von Solarparks zu verhindern?
Am 15.03.2024 gingen Dr. Dieter Günnewig (Bosch & Partner) und Martin Janotta im Rahmen des vhw-Webinars diesen Fragen nach. Ferner gaben beide Dozenten einen Überblick über vergütungs- und planungsrechtliche Rahmenbedingungen für verschiedene Anlagenkonzepte. Anhand von diversen Fallbeispielen wurden räumliche und quantitative Steuerungsmöglichkeiten u. a. mithilfe von Potenzialflächenanalysen aufgezeigt, die umweltfachliche Auswahlkriterien berücksichtigen.
Eine Auswahl der von FJP erstellten PV-FFA-Potenzialflächenanalysen finden Sie hier.