Auftraggeber: | Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg |
Aktivität: | Moderation, Beratung |
Bearbeitung: | 2009 |
Flächengröße: | 18.700 ha |
Ort: | Brandenburg, Sachsen-Anhalt |
Das Gewässerrandstreifenprojekt (GRP) Untere Havelniederung in Brandenburg und Sachsen-Anhalt gilt als das größte europäische Flussrenaturierungsprojekt. Im Rahmen des Gewässerrandstreifenprojektes Untere Havelniederung soll in Deutschland erstmalig und beispielhaft demonstriert werden, dass Flusslaufrenaturierungen und Hochwasserschutz an einer Bundeswasserstraße einander ergänzen und dass durch das Renaturierungsvorhaben sowohl die Ziele der EU-WRRL und der FFH-RL unterstützt als auch eine Aufwertung der Regionalentwicklung der betroffenen Region erreicht werden können. Innerhalb des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEP) sind die zur Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele vorgesehenen Maßnahmen so zu planen und zu optimieren, dass eine Konfliktminimierung mit anderen Nutzungsinteressen erfolgt, die Anforderungen des Hochwasserschutzes beachtet und grundsätzlich kooperative Lösungen angestrebt werden.
Zur Erstellung des PEP zum GRP Untere Havelniederung wurde unser Büro mit der externen Moderation beauftragt. Diese beinhaltete die Erstellung einer Akzeptanzanalyse und die Durchführung Akzeptanz fördernder Maßnahmen. Hierzu waren alle wesentlichen Beteiligten einzubeziehen. Die Moderation führte Maßnahmen zur strategischen Begleitung des Planungsprozesses durch, um die Akzeptanz für den PEP sowohl nach Innen als auch nach Außen zu erreichen. Ferner galt es, den Informationsfluss und die Kommunikation zwischen den Akteuren zu verbessern, rechtzeitig und wirksam im Sinne einer Konfliktprävention auf unterschiedliche Belange aufmerksam zu machen und Lösungsansätze aufzuzeigen.
Im Ergebnis konnte erreicht werden, dass alle grundsätzlichen Bedenken gegen das Projekt ausgeräumt werden konnten. Die Akzeptanz der prioritären Maßnahmen ist seitens der Planungsbeteiligten, der Kommunen und der Nutzer gegeben und seitens der Kommunen mit Beschlüssen bestätigt.