Der Netzausbau geht voran – Planfeststellungsverfahren für den ersten Abschnitt des Vorhabens 52 des Bundesbedarfsplangesetzes eröffnet

Aktuell plant die 50Hertz Transmission GmbH zwischen Bentwisch und Gnewitz (Mecklenburg) den Umbau der 220-kV-Freileitung zu einer leistungsfähigeren 380-kV-Freileitung. Die Maßnahme ist Teil des Vorhabens 52 „Netzverstärkung Region Rostock“. Diese umfasst neben dem Abschnitt Bentwisch-Gnewitz auch noch den Ersatz des Freileitungsabschnittes Güstrow-Bentwisch. Durch das Vorhaben soll die Strom-Übertragungskapazität wesentlich erhöht werden. Ziel ist es, die …

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„Energiedreieck Mitteldeutschland“ – Antrag auf Bundesfachplanung

Mit der Einreichung des Antrags auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für das Vorhabens 93 „Energiedreieck Mitteldeutschland“ (Lauchstädt-Leuna-Pulgar) durch 50Hertz am 26.01.2024 ist ein erster Meilenstein in der Umsetzung des Projekts erreicht.

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Best Practice für die Genehmigung von Stromleitungen bei der BNetzA

Im Zuge der Energiewende kommt dem Ausbau und der Ertüchtigung des Übertragungsnetzes Strom im Norden und Osten Deutschlands eine zentrale Rolle zu. Mit der Veröffentlichung der Planfeststellungsbeschlüsse für die beiden Abschnitte des Vorhabens Röhrsdorf-Weida-Remptendorf (Nr. 14 des Bundesbedarfsplangesetzes) ist das Genehmigungsverfahren abgeschlossen.

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Ein nächster Schritt im Stromnetzausbau

Im Zuge der Energiewende kommt dem Ausbau, der Ertüchtigung und der Erhöhung der Stromtragfähigkeit des Übertragungsnetzes im Norden und Osten Deutschlands eine zentrale Rolle zu. 50Hertz plant und realisiert derzeit eine Reihe von Leitungsprojekten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bei zwei der Stromnetzausbau-Projekte geht es in die nächste und letzte Runde.

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380-kV-Freileitung Pulgar-Vieselbach – Bundesfachplanung abgeschlossen

Mit der Entscheidung nach §12 NABEG der Bundesnetzagentur für den Abschnitt West vom 20. Dezember 2019 wurde die Bundesfachplanung für das Vorhaben „380-kV-Freileitung Pulgar-Vieselbach“ abgeschlossen. Diese stellt den ersten wesentlichen Verfahrensschritt im Genehmigungsprozess einer länderübergreifenden Höchstspannungsleitung dar.

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Antragskonferenz zum §6-Antrag 380-kV-Höchstspannungsleitung Pulgar-Vieselbach

Länderübergreifende Ausbaumaßnahmen von 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen sind im Rahmen einer Bundesfachplanung nach Netzausbaugesetz (NABEG) zu genehmigen. Erster regulärer Beteiligungsschritt für Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit ist die Antragskonferenz. Auf dieser sammelt die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Genehmigungsbehörde Hinweise für den dem Verfahren zu Grunde zu legenden Untersuchungsrahmen. Im Rahmen der Antragskonferenzen des Vorhabens „Netzverstärkung 380-kV-Freileitung Pulgar-Vieselbach“ am …

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