Das Stadtplanungsamt Oranienburg als Träger der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung sieht sich regelmäßig mit der Aufgabe konfrontiert, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zuge der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung (A+E-Maßnahmen) bei Bau- und Entwicklungsvorhaben zur Verfügung zu stellen. Als Vorhabenträger für einen Großteil der städtischen Entwicklungsvorhaben ist die Stadt darüber hinaus verpflichtet, für die Umsetzung und den …
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