Antragskonferenz zum §6-Antrag 380-kV-Höchstspannungsleitung Pulgar-Vieselbach

Länderübergreifende Ausbaumaßnahmen von 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen sind im Rahmen einer Bundesfachplanung nach Netzausbaugesetz (NABEG) zu genehmigen. Erster regulärer Beteiligungsschritt für Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit ist die Antragskonferenz. Auf dieser sammelt die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Genehmigungsbehörde Hinweise für den dem Verfahren zu Grunde zu legenden Untersuchungsrahmen. Im Rahmen der Antragskonferenzen des Vorhabens „Netzverstärkung 380-kV-Freileitung Pulgar-Vieselbach“ am …

Lesen Sie weiter...