Auftraggeber: | 50Hertz Transmission GmbH |
Kooperation: | BHF Bendfeldt Hermann Franke Landschaftsarchitekten GmbH, Schwerin |
Bearbeitung: | 2015-2017 |
Flächengröße: | 1.417 km²/ 2.217 km² |
Das Vorhaben der Netzverstärkung zwischen den Umspannwerken Röhrsdorf in Sachsen und Remptendorf in Thüringen dient der Erhöhung der Übertragungskapazität in den beiden Bundesländern. Eine Netzverstärkung ist vorrangig durch den Neubau in bestehender Trasse zu realisieren. Durch die Netzverstärkung soll künftig eine Überlastung der bestehenden 380kV-Freileitung vermieden werden.
Hierzu soll zwischen den Umspannwerken (UW) Röhrsdorf (Stadt Chemnitz, Sachsen), Weida (Landkreis Greiz, Thüringen) und Remptendorf (Saale-Orla-Kreis, Thüringen) die vorhandene 380kV-Freileitung durch einen 380kV-Freileitungsneubau (Ersatzneubau) mit Hochstrombeseilung verstärkt und damit die Übertragungskapazität um ca. 40 % erhöht werden. Nach Inbetriebnahme der Neubauleitung wird die bestehende 380kV-Freileitung zurück gebaut.
Planungsziel des Vorhabens ist es, den Neubau weitestgehend der bestehenden Leitungsführung folgen zu lassen, soweit dies rechtlich, technisch und umweltplanerisch möglich ist.
In einer ersten Phase (Antrag auf Bundesfachplanung) wurden für das Vorhaben in einer Raumwiderstandsanalyse Grobkorridore abgeleitet (großräumige, möglichst konfliktarme Verbindung der Netzverknüpfungspunkte von max. 15km Breite). In den Grobkorridoren wurden verschiedene Trassenkorridoralternativen (Korridorbreite ca. 1km) analysiert. Diese wurden einem Vergleich unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher, raumordnerischer und energiewirtschaftlicher Kriterien unterzogen, um einen Vorschlagskorridor sowie dazu in Frage kommende Alternativen zu ermitteln.
In einer zweiten Phase (Bundesfachplanung) werden der Vorschlagskorridor und die in Frage kommenden Alternativen tiefergehend auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit geprüft, um schließlich einen Vorzugstrassenkorridor zu ermitteln, der als Grundlage für die konkrete Leitungstrassenfindung im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren dient.