Flächenpool Tempelhof-Schöneberg, Berlin

Auftraggeber: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bearbeitung: 2018
Flächengröße: 80 ha

Um den Herausforderungen des gesetzlichen Arten- und Naturschutzes bei erhöhtem Nutzungsdruck auf innerstädtischen Flächen besser Sorge tragen zu können, hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Ermittlung von naturschutzfachlichen Flächenpotenzialen in öffentlichen Grünanlagen beauftragt.

Im Austausch mit dem Fachbereich Stadtplanung, dem Umwelt- und Naturschutzamt und dem Fachbereich Grünflächen sowie einem gemeinnützigen Verein im Süden des Bezirks, entstand die Ausgleichskonzeption Tempelhof-Schöneberg.

Dabei wurden 25 Grünanlagen von FUGMANN JANOTTA PARTNER im Bezirk Tempelhof-Schöneberg auf ihr naturschutzfachliches Aufwertungspotenzial und die Herstellbarkeit von Lebensräumen von besonders und streng geschützten Arten hin untersucht. Zudem erfolgte eine umfangreiche Relevanz- und Standortanalyse von geschützten Arten und Biotopen, die im Bezirk bei Vorhaben besonderes planungsrelevant werden können oder regelmäßig zu Kompensationserfordernissen führen.

Ziel war es, neben den naturschutzfachlichen Aspekten auch die Durchführbarkeit und langfristige Pflege anhand des gängigen Grünflächenmanagements der Stadt Berlin zu gewährleisten, um die naturschutzrechtlichen Anforderungen besser in die Stadtentwicklung zu integrieren. Bei der Analyse der Grünanlagen vor Ort konnten neben vielen Flächen mit einem hohen Potenzial auch zahlreiche Flächen als ungeeignet für die weitere Bearbeitung ausgeschlossen werden.

Herausgekommen ist ein Methoden-Katalog, der an den Pflegestandards für die Berliner Grün- und Freiflächen anknüpft und ein umfangreiches Planwerk zur Darstellung des Bestandes und der Potenzialflächen zur naturschutzfachlichen Herstellung, Aufwertung und Pflege innerhalb der untersuchten Grünanlagen. Somit soll künftig unter anderem die Möglichkeit bestehen, verschiedene einzelne Eingriffe in Natur und Landschaft gebündelt zu kompensieren, um so möglichst effizient und verträglich den Erfolg der Maßnahmen zu gewährleisten und den besonderen Ansprüchen der Grünflächen gerecht zu werden.