Netzvestärkung Region Rostock

Auftraggeber: 50Hertz Transmission GmbH
Kooperation: BHF Landschaftsarchitekten
Aktivität: Raumwiderstandsanalyse und UW-Standortfindung, Raumordnungsverzicht, Antrag auf Planfeststellung nach §43 EnWG
Bearbeitung: 2020-2025
Flächengröße: 57 km Trassenlänge
Ort: Landkreis Rostock

Die Energiewende erfordert einen massiven Ausbau der Stromnetze, um die wachsenden Mengen an erneuerbarer Energie sicher zu transportieren. Mit der Netzverstärkung zwischen den Umspannwerken Bentwisch bei Rostock, Güstrow und dem neu geplanten Standort der Schaltanlage Gnewitz schafft 50Hertz die Grundlage für eine zukunftsfähige Stromversorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Als Auftragnehmer unterstützt FJP gemeinsam mit BHF Landschaftsarchitekten die Umsetzung dieses komplexen Vorhabens. 

Das Projekt umfasst den Ersatzneubau der bestehenden 220-kV-Freileitung Bentwisch–Lüdershagen durch eine leistungsfähige 380-kV-Freileitung im Abschnitt Bentwisch–Gnewitz sowie den Parallelneubau einer 380-kV-Freileitung zwischen Bentwisch und Güstrow. Die bisherige 220-kV-Leitung im Raum Schwaan wird nach Fertigstellung zurückgebaut. Damit wird die Transportkapazität für Strom aus Photovoltaik-, Windenergieanlagen und Offshore-Windparks erheblich gesteigert. 

Die Trassenplanung folgt dem Bündelungsgebot, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren. Für das neue Umspannwerk wurde eine umfassende Standortanalyse durchgeführt, die den Raum Gnewitz als technisch und umweltfachlich geeignet identifizierte. Bei der Planung spielen Naturschutz und die Berücksichtigung von Schutzgebieten wie Natura 2000 eine zentrale Rolle. Spätere artspezifische Erfassungen, etwa zu Vogelarten, sind vorgesehen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. 

Das Projekt ist als „Vorhaben 52“ im Bundesbedarfsplangesetz bestätigt. Nach dem Raumordnungsverzicht im Jahr 2022 folgte die Vorbereitung der Planfeststellung nach § 43 EnWG. Dabei kamen erstmals die Vorgaben der EU-Notfallverordnung zur Anwendung, die infolge der Energiekrise eingeführt wurde: Ein vollständiger UVP-Bericht und eine artenschutzrechtliche Prüfung waren nicht erforderlich. Stattdessen wurde ein artenschutzrechtliches Minderungskonzept sowie eine Zusammenfassung der Umweltauswirkungen auf Basis der Strategischen Umweltprüfung des Netzentwicklungsplans erstellt. 

Technisch setzt das Projekt auf Freileitungen, da Wechselstrom-Erdkabel für 380 kV derzeit nicht als Stand der Technik gelten. Grenzwerte für elektromagnetische Felder und Schallemissionen werden eingehalten, wie in der Bundesimmissionsschutzverordnung und der TA Lärm vorgeschrieben.  

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Projekts sind bis 2030 geplant.