Auftraggeber: | Landesamt für Umwelt Brandenburg |
Kooperation: | Vermessungsbüro Derksen König, LAB GmbH |
Bearbeitung: | 2017-2018 |
Flächengröße: | gesamt Brandenburg |
Vorbereitung der Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte in Brandenburg für prioritäre Gewässer der Wasserrahmenrichtlinie und Retentionsgebiete
Die im Jahr 2000 europaweit eingeführte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser zum Ziel. Mithilfe von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen sollen innerhalb von drei Bewirtschaftungszeiträumen bis 2027 die Ziele der WRRL erreicht werden, dafür weist die WRRL konkrete inhaltliche und formale Vorgaben aus. Das Land Brandenburg hat für viele prioritäre WRRL-Gewässer sogenannte Gewässerentwicklungskonzepte erstellt (insgesamt 60 GEK bis 2018). Diese enthalten konzeptionelle Maßnahmenpläne.
Seit 2016 wird an einer veränderten WRRL-Strategie gefeilt: man setzt mehr auf konkrete Maßnahmenplanung statt langwieriger GEK und stärkt die strategische Flächensicherung und –management. Auch die Ausgestaltung von Gewässerrandstreifen rückt wieder mehr in den Fokus.
Zur Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen zur Umsetzung der WRRL in Brandenburg besteht ein erheblicher Flächenbedarf. Deshalb ist die Flächenverfügbarkeit in Vorbereitung einer erfolgreichen Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine entscheidende Voraussetzung. Vielfach stehen die aktuelle Nutzung der Ufergrundstücke und die Interessen verschiedenster Akteure einer freien Gewässerentwicklung entgegen.
Im Zuge der strategischen Flächensicherung werden von FUGMANN JANOTTA PARTNER Schwerpunkträume mit hoher Umsetzungswahrscheinlichkeit und hohem Handlungsbedarf an den Gewässerabschnitten identifiziert. Dazu werden neben einer Eigentümer- und Bewirtschafteranalyse auch Aspekte wie die Nutzungsform, Schutzgebietsszenarios und die Vernässungssituation (HQ10, HQ100) der Flurstücke betrachtet und strategisch aufbereitet. Dies dient u.a. zur Vorbereitung von Nutzergesprächen und die Art der Flächensicherung wird bestimmt – wie Kauf, Tausch, dingliche Sicherung oder Nutzung des Instrumentariums der Flurbereinigung (FlurbG), z.B. freiwilliger Landtausch oder Einbeziehung in bestehende oder geplante Bodenordnungsverfahren.
Das sich Verschaffen ausreichender Kenntnisse zum Herstellen der Flächenverfügbarkeit und die Definition und Festlegung einer bestimmten Mindestsicherungskulisse sowie eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Eigentümern/Nutzern stellt damit die entscheidende Grundlage für die Maßnahmenumsetzung der nach Wasserrahmenrichtlinie benötigten Flurstücke in Form von pragmatischen Machbarkeitskonzepten dar.
Je nach Erfordernis werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort Informationsveranstaltungen vorgeschlagen und mögliche Projektträger frühzeitig ermittelt.