Auftraggeber: | Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin |
Bearbeitung: | 2021 |
Flächengröße: | 891 km², Stadtgebiet Berlin |
Der Radverkehrsplan (RVP) Berlin dient der Konkretisierung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes. Basierend auf dem Leitbild „Es sollen noch mehr Menschen mit dem Fahrrad fahren. Sie sollen sicherer unterwegs sein und sich dabei auch sicherer fühlen.“ formuliert der RVP strategische Ziele und Handlungsschwerpunkte zur Entwicklung des Radverkehrs in der Hauptstadt. Wesentlicher Bestandteil des RVP ist das Radverkehrsnetz (RVN), bestehend aus dem Vorrang- und dem Ergänzungsnetz mit Gesamtlängen von ca. 865 km (Vorranggnetz) und etwa 1.500 km (Ergänzungsnetz). Daneben werden konkrete Qualitätsstandards zur Ausgestaltung und Nutzbarkeit der Radwege formuliert.
Im Zuge der Aufstellung des RVP war zu prüfen, ob für den Plan eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen ist. Hierzu wurde im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 35 Abs. 4 UVPG, einer sogenannten SUP-VP, geprüft, ob der Radverkehrsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat. Mit Hilfe einer Wirkfaktoren-Matrix wurden diejenigen Wirkungen der Radverkehrsplanung herausgefiltert, die aufgrund ihrer Intensität und/oder räumlichen Ausdehnung potenziell zu erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen führen können. Für die verbleibenden Wirkfaktoren wurden dann anhand der Überlagerung des Radverkehrsnetzes mit verschiedenen sensiblen Gebieten (z.B. Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, geschützte Biotope) geprüft, ob im konkreten Fall voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten waren. Wesentliche Maßnahme zur Vermeidung von erheblichen Umweltauswirkungen war die Nutzung vorhandener Wege zum Ausbau des Radverkehrsnetzes sowie das Aussetzen der Qualitätsstandards in sensiblen Gebieten.
Weitere Details zum Berliner Radverkehrsplan finden sie hier.