Auftraggeber: | Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg |
Bearbeitung: | 2017 |
Flächengröße: | 294m |
Die vorliegende landschaftspflegerischer Begleitplan für den Straßenbau hat die grundhafte Instandsetzung der Landesstraße 22 (Templiner Straße) am östlichen Ortsausgang außerhalb der Stadt Gransee inklusive einer Regenentwässerung und den Um- bzw. Neubau von Nebenanlagen zum Gegenstand. Gemäß § 17 BNatSchG muss die Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landschaft mit einem Landschaftspflegerischem Begleitplan dargelegt werden. FUGMANN JANOTTA PARTNER erstellte diesen Landschaftspflegerischen Begleitplan Ende 2017.
Die Instandsetzung der Ortsdurchfahrt im betrachteten Abschnitt findet in einem überwiegend durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägten Raum in unmittelbarer Siedlungsnähe statt. Aus naturschutzfachlicher Sicht besonders bedeutsamen oder empfindliche Bereiche existieren entlang der Trasse nicht, woraus sich für den Landschaftspflegerischer Begleitplan reduzierte Anforderungen an den Bearbeitungs- und Untersuchungsumfang ergeben.
Anders stellt sich die Situation in Bezug auf den besonderen Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG dar. Grund hierfür ist ein Horststandort der Brutvogelart Rohrweihe im Kleingewässer südöstlich der Instandsetzungsstrecke in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben sowie dem Vorkommen mehrere streng geschützter Amphibienarten in diesem Bereich. Bei der Rohrweihe handelt es sich um einen Brutvogel mit hoher Ortstreue und vergleichsweise hohen Flucht- bzw. Effektdistanz. Bei den Amphibien wiederum ist von Wanderbewegungen zwischen den Kleingewässern im Umfeld auszugehen, die von der L 22 voneinander getrennt werden. Aus dieser Sachlage ergeben sich erhöhte Anforderungen an das Vorhaben in Bezug auf den besonderen Artenschutz.