Gewässerrandstreifenkonzept Müggelspree

Auftraggeber: Landesamt für Umwelt Brandenburg
Bearbeitung: 2017-2018
Flächengröße: 46 ha (32 km Gewässerabschnitt der Müggelspree)

Die im Jahr 2000 europaweit eingeführte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser zum Ziel. An der Müggelspree (im Landkreis Oder-Spree) soll durch die Ausweisung eines Gewässerrandstreifens von mindestens 10m die starke Verkrautung eingedämmt werden, die ein Problem für die Wasserbewirtschaftung darstellt. Mit dem Gewässerrandstreifenkonzept (GRK) soll daher der Ansatz verfolgt werden, die Beschattung am Gewässer zu verbessern und damit langfristig über den Faktor der Lichtverfügbarkeit das Massenwachstum der Makrophyten zu verringern. Damit sollen sowohl der Unterhaltungsaufwand gesenkt als auch die Chancen für die Zielerreichung der WRRL erhöht werden.
Grundsätzlich besteht zur Umsetzung von Pufferstreifen ein erhöhter Flächenbedarf am Gewässer. Mittels einer Flächenverfügbarkeitsanalyse wurden Schwerpunkträume mit hoher Umsetzungswahrscheinlichkeit und hohem Handlungsbedarf identifiziert. Für die Anlage der Gewässerrandstreifen sollen prioritär Flächen in Eigentum des Landes Brandenburg verwendet werden, um Aufwand für die Flächensicherung und somit Kosten niedrig zu halten und schnell in die Realisierung gehen zu können.
Der Gehölzentwicklung durch Sukzession wird, insbesondere ebenso auf Landeseigentum, der Vorrang gegeben, dies hat Kostengründe aber auch Aspekte der Verkehrssicherungspflicht. Je nach Standort werden an der Müggelspree Schwarzerlen und Weiden präferiert, oberhalb der mittleren Hochwasserlinie ist die Stieleiche passend.
Bei der Ableitung von Randstreifenflächen wurden die randlichen Flurstücke mit ihrer Lage zu Gewässer untersucht: je länger die Linie zum Gewässer bzw. Gewässerflurstück, desto besser, weil so auch weniger Verhandlungen mit Eigentümern notwendig werden. Auch wird der Gehölzbestand auf den Flurstücken nach Deckungsgrad kategorisiert und die Raumwiderstände der Eigentümersituation mit einbezogen. Da dieser zur Umsetzung der Maßnahmen eine entscheidende Rolle spielt, erhält der Raumwiderstand eine doppelte Gewichtung bei der Berechnung zur Flächenpriorisierung. Die höchste Umsetzungspräferenz erhält das Gewässerflurstück im Besitz des Landes Brandenburg, wenn es für einen Randstreifen nutzbare Landanteile von mind. 10m Tiefe aufweist. Hier sind zunächst noch die katasterrechtliche Situation zu klären und u.U. Vermessungsarbeiten durchzuführen. Besondere Lagesituationen wie Nordexposition, Lage am Prallhang oder Ackerlandnutzung werden bei der Maßnahmenfestlegung beachtet. Insgesamt wurden fast 100 passende Maßnahmenflächen ausgemacht, davon sind 15 in der zeitnahen Konkretisierung.