Auftraggeber: | Stadt Wolfsburg |
Bearbeitung: | 2018 |
Flächengröße: | 163 ha |
Im Rahmen einer Wohnbauoffensive hat sich die Stadt Wolfsburg das Ziel gesetzt bis zum Jahr 2020, 6.000 zusätzliche Wohneinheiten im Stadtgebiet und um das Kerngebiet Wolfsburg herum zu schaffen. Im Zuge dessen sollen nordöstlich des Stadtteils Nordsteimke-Hehlingen, auf einem Areal von circa 160 ha, neue Wohnbauflächen entstehen. Darüber hinaus ist eine verkehrliche und soziale Infrastrukturneugestaltung auf 64 ha des Geländes vorgesehen. Das Ziel ist es, die Anbindung an die Kernstadt zu gewährleisten und eine kleinräumige Vernetzung der Ortsteile zu ermöglichen. Die landschaftliche Einbindung ist bei der Konzeptionierung von besonderer Bedeutung, sodass die „Grüne Mitte“ für die umliegende Bevölkerung neue Funktionen im Bereich der Naherholung übernehmen kann.
Bereits in den Jahren 2016/17 hat die Rahmenplanung Nordsteimke-Hehlingen eine Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen für die Wohnquartiere und als Ausgleich eine zentrales Erholungsareal geschaffen, das auch eine Lösung für ein ausdifferenziertes Regenwassermanagement bietet.
Im Zuge der B-Plan Aufstellung wurde FUGMANN JANOTTA PARTNER mit der Erarbeitung des Grünordnerischen Fachbeitrages (GOF) zum sog. Infrastruktur-Bebauungsplan ‚Sonnenkamp‘ beauftragt, dessen räumlicher Geltungsbereich sämtliche Grünflächen der „Grünen Mitte“ samt dem Moorstandort, dem geplanten Panoramaweg sowie erforderliche Retentionsflächen und Ausbaubereiche der Alternativen Grünen Route (AGR) umfasst.
Alle Umweltbelange werden in diesem Rahmen koordiniert, ausgewertet und bewertend zusammengefasst. Besonderer Betrachtung in dem durch Ackerflächen dominierten Plangebiet, bedarf das Nordsteimker Moor mit seinen naturräumlichen Besonderheiten sowie weiterer geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG. Der GOF übernimmt im Zuge dessen nicht nur die Aufgabe der Bestandsdarstellung der Landschaftselemente, darüber hinaus beinhaltet er die Eingriffs-Ausgleichsbewertung. Bestandteil des grünordernischen Fachbeitrags ist außerdem die Ausweisung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der durch die Planung entstehenden Eingriffe.
Zusammenfassend wird bilanziert (Entwurf, Stand 08.2018), dass die Planung innerhalb des Untersuchungsraumes zu einer erheblichen Wertsteigerung führen wird und dazu dienen kann Eingriffe/Defizite aus den benachbarten Quartiersfeldern auszugleichen. Durch die Umgestaltung von Acker zu Grünflächen und Parkanlagen kommt es zur Aufwertung des Landschaftsbildes im Plangebiet. Die Zugänglichkeit zur wohnungs- und siedlungsnahen Erholung wird verbessert, gleichzeitig werden jedoch die Besonderheiten des Landschaftsraumes, die zur Vielfalt und Weitläufigkeit des Landschaftsbildes beitragen in ihrer Erlebbarkeit großflächig durch den Siedlungsbau in der Nachbarschaft (= übergeordneter Planungsraum) überformt werden.
Die Ergebnisse des grünordnerischen Fachbeitrages sowie die über die Grünordnung hinausgehenden Umweltbelange sind dann weiterhin Bestandteil des Umweltberichts gem. § 2a BauGB, der Gegenstand der Begründung des neu aufzustellenden Infrastruktur-Bebauungsplans ist und ebenfalls in die Zuständigkeit von FUGMANN JANOTTA PARTNER fällt.